1. Originalfelgen
Die vom Hersteller für ein bestimmtes Modell freigegebenen Felgen sind natürlich zulässig. Auch, wenn die Felgen beim Kauf nicht schon drauf waren, kann man sie nachträglich verbauen, sofern die Rahmenbedingungen (zulässige Größe / Breite / Einpresstiefe etc.) für das eigene Fahrzeug eingehalten werden. Dafür bedarf es keines Nachweises. Typbezeichnungen befinden sich auf den Innenseiten der Speichen und können bei Kontrollen dementsprechend zugeordnet werden. Eine sog. "KBA-Nummer" befindet sich normalerweise nicht auf den Felgen. Seltene Ausnahmen hierzu gibt es aber auch.
Aber woher weiß ich denn, welche Größen zulässig sind? In meinem COC-Papier steht nur eine Größe drin - und zwar die der Erstausrüstung (17").