Beiträge von Wojtek

    1. Originalfelgen
    Die vom Hersteller für ein bestimmtes Modell freigegebenen Felgen sind natürlich zulässig. Auch, wenn die Felgen beim Kauf nicht schon drauf waren, kann man sie nachträglich verbauen, sofern die Rahmenbedingungen (zulässige Größe / Breite / Einpresstiefe etc.) für das eigene Fahrzeug eingehalten werden. Dafür bedarf es keines Nachweises. Typbezeichnungen befinden sich auf den Innenseiten der Speichen und können bei Kontrollen dementsprechend zugeordnet werden. Eine sog. "KBA-Nummer" befindet sich normalerweise nicht auf den Felgen. Seltene Ausnahmen hierzu gibt es aber auch.

    Aber woher weiß ich denn, welche Größen zulässig sind? In meinem COC-Papier steht nur eine Größe drin - und zwar die der Erstausrüstung (17").

    Jaaaaa...das ist mir auch schon passiert! Habe den E-Scooter eingeladen, denke mir noch: "Hmm...dieses GEklingel klingt wie meine Insignia-Heckklappe!" und bumm, gab's 'nen kleinen Schlag auf'n Hinterkopf. :D

    Wenn Du das Lichtsymbol und den Knopf in der Fahrertür hast, dann hast Du sie.
    Sie funktioniert bei mir nicht immer. Man muss recht weit nach hinten "treten" mit dem Fuß, ungefähr auf Höhe des Sensors der Parkhilfe. Man solle auch möglichst nah am Auto sein und den Schlüssel dabei haben. Mit dem Sensor kann man die Klappe öffnen und schließen.

    Eine Garantie steht nicht im Vertrag und soll dann gültig sein?


    Das verweigern der Garantie beim EU Import ist komplett illegal.
    Allerdings muss keine Werkstatt dich als Kunden akzeptieren. Dazu gibt's keine Pflicht.

    Ich habe ein Garantiezertifikat mitbekommen, auf dem alle Fahrzeugdaten vermerkt sind.


    Bezüglich meinem Vater und seinem Qashqai: Dieser Vertragshändler ist sowieso der allerletzte...

    Ich habe schon mal das hier am Start.
    https://gks-rechtsanwaelte.de/…erkstatt-freie-werkstatt/


    https://www.pressebox.de/press…agswerkstatt/boxid/885404


    Ich suche noch nach dem Umstand falls die Garantie geschenkt worden ist..man müsste da noch mal schauen ob sie tatsächlich komplett kostenlos war.

    Ja, das ist mir auch bekannt. Trotzdem stellen sich viele Händler / Werkstätten quer. Beim EU-importierten Qashqai meines Vaters wollte der deutsche Händler um die Ecke auch partout keinen Garantiefall annehmen...


    Bei meiner Garantie handelt es sich allerdings nicht um die Herstellergarantie (die läuft zum 9.4.2020 aus), sondern um eine kostenlose 5-Jahres-Gebrauchtwagengarantie, die jeder Gebrauchte dieses großen Opel-Autohauses bekommt. Ich habe hierfür nichts bezahlen müssen und sie taucht auch in keinster Weise auf dem Kaufvertrag meines Insignias auf.


    In den Garantiebedingungen dieses Garantie steht Folgendes: "Sowohl zur Durchführung der Garantieinspektionen als auch zur Abwicklung garantiepflichtiger Schäden wenden Sie sich bitte an das Autohaus, bei dem Sie das Fahrzeug erworben haben (Garantiegeber)."


    Habe vom Verkäufer aber schriftlich den Hinweis bekommen, dass ich zu jedem Partnerbetrieb dieses Garantienetzwerks gehen kann. Ich darf auch lautnGarantiebedingungen kein Schmiermittel oder andere Teile zur Inspektion mitbringen, da diese "beim Partnerbetrieb zu erwerben sind".

    Ja genau, die 5-Jahresgarantie habr ich auch bekommen - stimma ja. Und der nächste Partner-Händler ist eben 70km entfernt, alle anderen noch viel weiter (120km und mehr). Muss mir mal die Garantiebedingungen genauer durchlesen.
    Danke für den Hinweis! :thumbup: