Das sind ja alle recht tolle Antworten, jedoch habe ich mein Problem damit nicht gelöst.
Git es eine Mörglichkeit die schwenkbare Anhängerkupplung bei gerissenem Bowdenzug auszuschwenken.
Ich würde mich natürlich zeitnah um eine Reparatur kümmern. Jedoch muss ich anmerken das ich schon seit Jahren mit abnehmabaren Anhängerkupplungen fahre die ich nie abgebaut habe da es jedes mal Probleme gab. Das war bei mehreren Farzeugen so, solange die keine Teile des Kennzeichens verdecken ist es nicht nötig sie abzunehmen, es wurde beim TÜV nie beanstandet.
Euch noch einen schönen Sonntag Abend