Beiträge von Kollmix

    Problem: Wenn der alte (d.h. scheinbar nicht erfolgreich behobene) oder neue Mangel erst nach Ablauf der Garantie entdeckt wird und keine Zuzahlung zur ersten Reparatur geleistet wurde, wird es eng. Theoretisch muss eine Reparatur innerhalb der Garantiezeit nur bis zum Ablauf derselben halten. Es besteht kein automatischer Anspruch auf Nachbesserung, da die Reparatur ohne Zuzahlung keine neue Gewährleistungsfrist begründet. Hat man aber auch nur 0,01 EUR zugezahlt, dann gibt es auch einen neuen Gewährleistungsanspruch.

    Andernfalls müsste a) der Händler freiwillig zugeben oder b) man müsste ihm nachweisen, dass die erste Reparatur zu keinem Zeitpunkt den Mangel behoben hatte, also gescheitert war.

    Die Reparatur wurde erst durchgeführt, als die Garantie schon drei Wochen abgelaufen war ( FOH hatte vorher keine Zeit).

    Am Dienstag war er den ganzen Vormittag in der Werkstatt, um die „erneute“ Undichtigkeit zu finden. Diagnose: wohl wieder die besagte Dichtung. Teile wurden bestellt, morgen Früh bringe ich ihn dann zur erneuten Reparatur in die Werkstatt. Bezahlen muss ich dafür dann nichts, es sei denn, bei der Reparatur wird ein anderer Mangel festgestellt. Den werde ich dann erst mal bezahlen müssen. Allerdings wäre es für mich die Bestätigung, dass auch schon die erste Diagnose falsch war. Und dann sehen wir mal weiter.

    Ich werde berichten.

    So sehe ich das eigentlich auch.

    Leider hab ich bei Garantiefällen, was Autos angeht, schon die dollsten Dinger erlebt.

    Am meisten ärgert mich grad, dass ich am 14.01. in Urlaub fahren will, der FOH das bis dahin aber wohl nicht gebacken kriegt.

    Naja, mal abwarten was er morgen sagt.

    Hallo zusammen


    Folgendes: kurz vor Ablauf der Garantie wurde bei meinem GSI ST, EZ 10/21, bei 15.200km Ölverlust festgestellt.

    Diagnose: Steuergehäuse undicht, wurde auf Garantie repariert.

    Jetzt, gerade mal 1000km später, habe ich festgestellt, dass er immer noch/schon wieder an der selben Stelle Öl verliert.

    Sollte bei der Reparatur etwas schiefgelaufen sein, und das Gehäuse wieder undicht sein, ist die Lage ja eigentlich klar,

    und die Werkstatt muss nachbessern.

    Wie sieht es aber aus, wenn die Diagnose damals falsch war, und es gar nicht an der Gehäusedichtung liegt, sondern etwas anderes die Ursache ist? Greift dann trotzdem noch die Garantie, obwohl diese jetzt abgelaufen ist?

    Schließlich habe ich den Ölverlust während der Garantiezeit bemängelt, eine Fehldiagnose ist ja nicht mein Problem.

    Und gibt es bei dem Motor bekannte Probleme, welche eine andere Ursache wahrscheinlicher machen?


    Danke für eure Antworten und ein frohes, neues Jahr

    Kollmix


    Ergänzung: ich habe damals schon gesagt, dass er mMn nur Öl verliert, wenn er richtig warm ist, was er von den 15 km auf die Arbeit nicht wird. Bin zwischen den Jahren eine weitere Strecke gefahren, Ölverlust wieder da/immer noch.

    Morgen Früh fahre ich direkt in die Werkstatt.