Problem: Wenn der alte (d.h. scheinbar nicht erfolgreich behobene) oder neue Mangel erst nach Ablauf der Garantie entdeckt wird und keine Zuzahlung zur ersten Reparatur geleistet wurde, wird es eng. Theoretisch muss eine Reparatur innerhalb der Garantiezeit nur bis zum Ablauf derselben halten. Es besteht kein automatischer Anspruch auf Nachbesserung, da die Reparatur ohne Zuzahlung keine neue Gewährleistungsfrist begründet. Hat man aber auch nur 0,01 EUR zugezahlt, dann gibt es auch einen neuen Gewährleistungsanspruch.
Andernfalls müsste a) der Händler freiwillig zugeben oder b) man müsste ihm nachweisen, dass die erste Reparatur zu keinem Zeitpunkt den Mangel behoben hatte, also gescheitert war.
Die Reparatur wurde erst durchgeführt, als die Garantie schon drei Wochen abgelaufen war ( FOH hatte vorher keine Zeit).
Am Dienstag war er den ganzen Vormittag in der Werkstatt, um die „erneute“ Undichtigkeit zu finden. Diagnose: wohl wieder die besagte Dichtung. Teile wurden bestellt, morgen Früh bringe ich ihn dann zur erneuten Reparatur in die Werkstatt. Bezahlen muss ich dafür dann nichts, es sei denn, bei der Reparatur wird ein anderer Mangel festgestellt. Den werde ich dann erst mal bezahlen müssen. Allerdings wäre es für mich die Bestätigung, dass auch schon die erste Diagnose falsch war. Und dann sehen wir mal weiter.
Ich werde berichten.