Da sich einige von euch mit dem Thema Heckspoiler schon befasst haben, hänge ich mich an diesen Thread mal dran, auch wenn er schon älter ist.
Weiß jemand aus sicherer Quelle, wie es aussieht, wenn man den Heckspoiler vom GSI an einem normalen Grand Sport nachrüsten möchte, der entweder gar keinen Spoiler hat oder nur die GS Line Plus- (bzw. OPC-Line-Paket)-Spoilerlippe hat?
Mir sagte ein Polizist, man müsse genau aufpassen, ob bestimmte Bauteile Bestandteil der Typgenehmigung eines Modell waren. Wenn nicht, erlischt mit dem Anbau selbst von Originalteilen die ABE des Fahrzeugs. Eine erloschene ABE lebt auch nicht einfach durch den Abbau des beanstandeten Bauteils wieder auf, sondern muss nach einer Einzelabnahme beim TÜV beim KBA erneut beantragt werden. Wobei: Zulassungsbehörden verzichten wohl bei „heilbaren“ Mängeln häufig darauf, die ABE als endgültig erloschen anzusehen, wenn ein zügiges Zurückversetzen in den Ursprungszustand ohne weiteres möglich ist.
Er meinte, der GSI-Spoiler ist Bestandteil der ABE, die für das GSI-Modell erteilt wurde. Der Heckspoiler hat Einfluss auf die Fahrdynamik und der GSI hat mutmaßlich auch ein anderes Fahrwerk als der „Standard“-Insignia, dessen ABE den großen Spoiler nicht kennt. Daher könne man selbst Originalteile nicht so ohne weiteres einfach an ein anderes Modell anbauen, nur weil es auch z.B. ein Insignia ist. Opel wird aber wohl kaum irgendwelche ABEs für Einzelbauteile haben, oder?
Ich habe an einem 98er Vectra-B Sport mal die originalen Klarglasscheinwerfer des Faceliftmodells nachgerüstet sowie den Wabenkühlergrill des 2001er Sportmodells. Nun sind die Klarglasscheinwerfer ja nie Prüfgegenstand des Vorfaceliftmodells gewesen. Beim TÜV hat es auch nie jemand beanstandet. Dennoch frage ich mich rückwirkend, ob es Ärger hätte geben können?
Ich weiß - die meisten sagen: Bau dran, sei stolz drauf, halt die Klappe, erkennt eh keiner, passiert eh nie etwas.
Doch wenn du einen szenekundigen Beamten erwischst und der legt dir die Karre still oder schickt dich zumindest zum TÜV, weil er sich zufällig für das gleiche Modell begeistert und die Details kennt, dann qualmt es gleich mächtig, wenn er recht hat. Wenn du Pech hast, zieht er das volle Register: Stilllegung vor Ort, Untersagung der Weiterfahrt, Abschleppkosten, Umbaukosten, Gutachterkosten, neue ABE, Strafen, Gebühren, Punkte. Das wird schnell 4-stellig.
Und da hast du noch keinen Unfall mit Sach- oder gar Personenschaden gehabt, wo jemand genau hinschaut und meint, dein GSI-Spoiler könne die Fahrphysik des Serienfahrwerks in irgendeiner Weise beeinflusst haben…
Deshalb meine Frage, wie ihr das seht bzw. wer konkrete Aussagen dazu treffen kann.
(Ein Bekannter hat dieses Theater nämlich aktuell wegen eines R-Line-Heckspoilers an einem normalen Volvo V70 - dieses Modell fährt privat ausgerechnet aber auch der Provida-Beamte, der ihn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung herausgezogen hat.)