Jetzt wird's langsam etwas "schwurbelig" - lasst uns bitte besser bei der Technik bleiben...
Der Tatbestand des "Unnützen Hin- und Herfahren" nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO erfüllt sich hier übrigens nicht, da ein konkreter, technisch erklärbarer und nachvollziehbarer Grund existiert. Du musst dazu ja auch nicht eine bestimmte Straße wiederholt auf- und abfahren, was die Leute dort unnötig belästigt.
Das hat der Gesetzgeber damit auch gar nicht gemeint. Es ging ihm ursprünglich mal um eine damals sogenannte "Halbstarkenproblematik", die noch mehr mit Mopeds zu tun hatte und sich später zum "Cruisen" wandelte.
Hier besteht also nicht mal der Hauch eines Ansatzes, um einen angeblichen politisch/gesetzgeberischen Widerspruch herbeizukonstruieren.
Im Übrigen wurden Partikelfilterregenerationsphasen nicht von EU-Parlamentarierern erfunden/vorgeschrieben/entwickelt, sondern von Ingenieuren der Automobilwirtschaft. Und es liegt in der Natur der Sache, dass ein Motorsteuergerät den Fahrtverlauf nicht hellsehen kann. Manchmal ist das Leben einfacher bzw. die Probleme banaler als man denkt.