Also laut dem StVZO muss der Scheibenwischer lediglich selbsttätig wischen können, da steht nix von "muss die Geschwindigkeit erhöhen"
Würde mich ja schon intressieren worauf er seine Entscheidung zur Ablehnung stützt.
Glaub der Prüfer hat den Fehlerspeicher ausgelesen, Fehlereintrag gefunden und dieser Führt zu einem EM. Was der Fehlercode den er ausgelesen hat bedeutet wird dir aber am ehesten Opel sagen können. Ich würde daher mal in der Werkstatt auslesen lassen und prüfen lassen ob ein Fehler im Speicher ist und den mal löschen lassen wenn alles soweit funktioniert.
Wurde bei dir mal die Frontscheibe gewechselt?