Grundsätzlich kannst du nach dem Gutachten, bei den hier genannten Kosten und Werten, selbst entscheiden ob du die Reparatur durchführen lassen willst, dann aber offiziell einen Unfallwagen hast oder ob du ihn ersetzt bekommen willst.
Interieur, welches nicht zur Ausstattung des Wagens gehört, wird nicht mit in die Wertermittlung aufgenommen!
Wenn die kindersitze heile sind und nichts abbekommen haben, dann werden die auch nicht ersetzt.
Voller Tank, ist leider persönliches Pech und wird nicht mit eingerechnet.
Selbst durchgeführte, "tuning" Maßnahmen, wie Seitenblinker in Schwarz, Folierung der Mittelkonsole oder dergleichen, werden ebenfalls in der Regel nicht mit aufgenommen.
Weitere Kosten wie, Nutzungsausfall, an und Abmeldung, neue Kennzeichen falls nötig, etc. Musst du direkt bei der Versicherung des Gegners einreichen.
Hier ist ein Anwalt nur zu empfehlen.
Ich habe das ganze selbst erst hinter mir.
Bzgl. Wiederbeschaffungswert inkl. Steuer und Nutzungsausfall sind fristen zu beachten!
Wenn die beschaffung eines neuen 5 Wochen dauert, dann bekommst du deswegen nicht die 5 Wochen Ausfall bezahlt, sondern oftmals nur die Zeit, welche im Gutachten als Wiederbeschaffungdauer angegeben ist mit evtl. Ein paar Tagen für Bedenkzeiten und Gutachten Erstellung on top.
Auch wenn du evtl. Länger auf die Auszahlung der Versicherung warten musst!
Die Finanzierung des neuen ist nämlich leider dein Problem, nicht das der Versicherung, so absurd das auch ist.
Du bekommst halt nur das Geld hinterher wieder.