Beiträge von Insignia

    Es gibt sehr wohl Reifengrößen die vom Hersteller nur für Sommerreifen freigegeben werden. Winterreifen sind dann unzulässig. Ich denke mal, darum geht es Schlurpfi. Leider sind die entsprechenden Serienreifenkataloge bei neueren Fahrzeugen im Internet schwer / nicht zu finden.


    Im verbotenen Buch (Modelljahr 19.5) steht auf Seite 278: Alle Reifengrößen sind für Winterreifen zulässig --> 318.
    Auf Seite 318 steht dann nur ein sehr kurzer Text zum Reifendruck ohne jeglichen Bezug zu Winterreifen, aber egal...


    Auch, wenn ich nicht auf die Idee käme, Winterreifen auf die 20"er zu packen, sieht es trotzdem legal aus.

    Beim Navi ist es häufig so (ich denke der Insignia wird da keine Ausnahme sein), dass bei fehlendem GPS-Empfang weiter über das Wegstreckensignal und den Lenkwinkelsensor navigiert wird. Das kann bei abgeklemmter Antenne über dutzende Kilometer problemlos funktionieren. Wenn dann aber doch mal ein paar Meter Abweichung drin sind und bei nahegelegenen Straßen die Falsche registriert wird, versemmelt die Positionskorrektur den Standort komplett und funktioniert erst wieder, wenn ein GPS-Signal vorhanden ist


    Kurz: Der richtig angezeigte Standort im Navi ist keine Garantie dafür, dass du GPS- Empfang hast.


    Hast du denn in letzter Zeit irgendwelche Änderungen an deinem Wagen vorgenommen?

    Leider scheint es für den Insignia keinen frei zugänglichen Serienreifen-/Umrüstkatalog zu geben. Bei älteren Modellen bis 2016 habe ich frei zugängliche Kataloge im Netz gefunden. Der verlinkte Tire Manager würde die möglichen Größen auch anzeigen, jedoch funktioniert er immer noch nicht.


    Wenn du dir im Internet wahllos die ABE einer Felge mit gleichen Maßen wie eine gewünschte Originalfelge aus dem Zubehör raussuchst, hast du schonmal einen Überblick, was am Fahrzeug angepasst werden muss. Wichtig sind da die Reifen- und Felgen bezogenen Auflagen. Je nach Fahrzeug müssen z.B. die Kotflügelinnenkanten umgelegt (bördeln), Kunststoffteile gekürzt und/oder der Tacho umprogrammiert werden. Anschließend bedarf es einer Einzelabnahme. Möglich ist sehr vieles, manchmal ist es jedoch mit ein wenig Aufwand verbunden.

    Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, Felgen legal fahren zu können:


    1. Originalfelgen
    Die vom Hersteller für ein bestimmtes Modell freigegebenen Felgen sind natürlich zulässig. Auch, wenn die Felgen beim Kauf nicht schon drauf waren, kann man sie nachträglich verbauen, sofern die Rahmenbedingungen (zulässige Größe / Breite / Einpresstiefe etc.) für das eigene Fahrzeug eingehalten werden. Dafür bedarf es keines Nachweises. Typbezeichnungen befinden sich auf den Innenseiten der Speichen und können bei Kontrollen dementsprechend zugeordnet werden. Eine sog. "KBA-Nummer" befindet sich normalerweise nicht auf den Felgen. Seltene Ausnahmen hierzu gibt es aber auch.

    2. Zubehörfelgen mit ABE
    Erkennbar an einer von aussen erkennbaren, 5-stelligen KBA Nummer. Zu dieser KBA Nummer gehört immer eine ABE mit der gleichen 5-stelligen Nummer, die i.d.R. mitführpflichtig ist. In der ABE muss dann im Verwendungsbereich zwingend genau das Fahrzeug aufgeführt sein, an dem die Räder verbaut sind (viele Felgen sind gleichzeitig für verschiedene Fahrzeug zugelassen). Ist das Fahrzeug dort aufgeführt, genügt grundsätzlich das Mitführen der ABE als Zulässigkeitsnachweis.
    ABER: Es ist wichtig die Auflagen (Schlüsselnummern) zu beachten. Wo die Auflage "A01" steht, ist in der Legende immer sinngemäß zu lesen: "Das Fahrzeug ist nach der Umrüstung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer vorzuführen, der den Umbau bescheinigt." Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO. Missachtet man diese Auflage, ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges formell erloschen. Andere Auflagen können z.B. sein, dass das die Lenkung, Bremsen und/oder Fahrwerk dem Serienzustand entsprechen müssen.


    Auch wenn es nicht erforderlich ist, weil die Auflagen es nicht erfordern, kann man die Felgen nach § 19 (3) StVZO abnehmen lassen. Wenn man die Änderungsabnahme dann beim Straßenverkehrsamt in die ZB I eintragen lässt, muss man die ABE nicht mehr mitführen. Ob der Aufwand und die Kosten das Wert sind, muss jeder selbst entscheiden.


    3. Zubehörfelgen mit Gutachten
    Auf diesen Felgen ist keine KBA Nummer, auch nicht von innen, aufgebracht. Die Felgen werden mit einem Teilegutachten geliefert. Über gleichlautetende Typnummern auf der Felgeninnenseite und dem Teilegutachten werden die Felgen identifiziert. Hierbei ist immer mindestens eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO erforderlich. Dies ist auch fast immer auf der ersten Seite des Teilegutachtens zu lesen: "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, wenn nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer erfolgt..." Bei sich gegenseitig beeinflussenden Änderungen (z.B. Lenkung, Spurbreite, Felgen) kann auch die Erstellung eines Gutachtens zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis (§ 21 StVZO) erforderlich sein. Ob es erforderlich ist, ergibt sich aus dem Wortlaut der ABE's oder Gutachten der entsprechenden Teile. Die 21er Abnahme ist etwas teurer und wird nicht durch jede Prüfstelle gemacht. Bis vor wenigen Jahren (ca. 2015?) lag in Westdeutschland (ja, diesbezüglich gab es noch Unterschiede) das Monopol der 21er Abnahmen beim TÜV, in Ostdeutschland bei der Dekra. Wichtig zu wissen ist, dass die Betriebserlaubnis nach der 21er Abnahme formell nicht wiederhergestellt ist. Denn man bekommt von der Prüfstelle lediglich ein "Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis" ausgestellt. Damit geht man unverzüglich zum Straßenverkehrsamt und lässt die Änderungen in die ZB I (Fahrzeugschein) eintragen. Erst dann hat man seine Betriebserlaubnis wieder.


    Wann/ob man generell seine Änderungen dem Straßenverkehrsamt mitteilen muss, steht auch immer unten auf dem Prüfstellenausdruck. "Eine Berichtung der Fahrzeugpapiere ist [unverzüglich / bei nächster Befassung mit den Papieren / nicht/ o.ä.] erforderlich."


    Reifengrößen:
    Die zulässigen Reifengrößen stehen im COC-Papier. Es kann durchaus sein, dass hier nur eine Reifengröße aufgeführt ist. Ärgerlich, aber ohne Abnahme darf man hier nicht einfach andere Felgen-/Reifengrößen verbauen. Wer das COC-Papier nicht zur Hand hat, kann auch einfach seine Daten (Schlüsselnummern 2.1 und 2.2 in der ZB I) im Fulda Tire Manager eingeben (http://fulda.tiremanager.eu *zum Zeitpunkt der Erstellung des Posts leider down*). Dort kann man einsehen, welche Reifengrößen serienmäßig zulässig sind und was für Größen nach Abnahme zulässig sind.


    Über Einzelabnahmen kann man sich auch Felgen und Reifengrößen eintragen lassen, die eigentlich niemals für das Fahrzeug vorgesehen waren. Dies ist in der Regel mit einem höheren Prüfaufwand und dadurch höheren Preisen verbunden.
    Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen :thumbsup: .

    Kann mir jemand sagen, ob die Verbindung zum mobilen Hotspot des Handys automatisch erfolgt, nachdem man es einmal eingerichtet hat? Oder muss man bei jedem Fahrtantritt manuell verbinden?