Beiträge von controlport2

    Deswegen habe ich das was ich schrieb entsprechend begründet. Eine lasierte Heckleuchte ist auf Anhieb als Fälschung zu erkennen, eine Nachrüstblinkleuchte von Amazon mit Prüfzeichen und offizieller Rechnung nicht. DAS spielt eine entscheidende Rolle bei solchen Sachen.
    Wer nachweisen kann, dass er das eben aus offizieller Quelle "in gutem Glauben" gekauft hat, braucht sich keine Gedanken zu machen.


    Wessen Karre natürlich 30cm tiefer wegen abgesägter Federn liegt, der Mittelschalldämpfer entfernt ist und ein nicht genehmigter Endschalldämpfer montiert ist - ja DERJENIGE darf sich darauf freuen, dass eventuell die E-Prüfnummer eines Seitenblinkers "geprüft" wird... stellt sich die Frage, ob es "diesen" Insignia-B-Fahrer gibt.


    Unterm Strich ist jeder seines eigenen Glückes Schmied - sprich, jeder muss für sich entscheiden, was er macht.


    Ich empfinde diese dynamischen Blinker als ein Teil "das ich nicht brauche", sie stören mich aber auch nicht. Wer sie haben möchte - warum nicht...

    Eine KBA-Zulassungsnummer haben Leuchten bereits seit Jahrzehnten nicht mehr, das waren die Nummern mit der Wellenlinie davor. Da die Fahrzeuge grundsätzlich (mindestens) EU-weit verkauft weden, lohnt eine Prüfung nur für Deutschland nicht mehr, weswegen die Leuchten nach EG-Recht geprüft und zugelassen werden - dann gibts eben das berühmte "E im Kreis" und eine Nummer dahinter/darunter.
    Wens interessiert: https://www.kba.de/DE/Presse/A…hmigungszeichen_node.html


    Bei dem von RonnyMod verlinkten Blinker muss man sich keine Gedanken machen. Wichtig ist: "E-Prüfzeichen".
    Der Käufer kann dann unterstellen, dass er eine E-typgeprüfte Lampe kauft. Ansonsten muss im Angebot auch sinngemäß dabeistehen "im Bereich der StVZO nicht zulässig".