Deswegen habe ich das was ich schrieb entsprechend begründet. Eine lasierte Heckleuchte ist auf Anhieb als Fälschung zu erkennen, eine Nachrüstblinkleuchte von Amazon mit Prüfzeichen und offizieller Rechnung nicht. DAS spielt eine entscheidende Rolle bei solchen Sachen.
Wer nachweisen kann, dass er das eben aus offizieller Quelle "in gutem Glauben" gekauft hat, braucht sich keine Gedanken zu machen.
Wessen Karre natürlich 30cm tiefer wegen abgesägter Federn liegt, der Mittelschalldämpfer entfernt ist und ein nicht genehmigter Endschalldämpfer montiert ist - ja DERJENIGE darf sich darauf freuen, dass eventuell die E-Prüfnummer eines Seitenblinkers "geprüft" wird... stellt sich die Frage, ob es "diesen" Insignia-B-Fahrer gibt.
Unterm Strich ist jeder seines eigenen Glückes Schmied - sprich, jeder muss für sich entscheiden, was er macht.
Ich empfinde diese dynamischen Blinker als ein Teil "das ich nicht brauche", sie stören mich aber auch nicht. Wer sie haben möchte - warum nicht...