Beiträge von controlport2

    Ich habe genau EINEN Bekannten, der die SSA an seinem Mazda eingeschaltet lässt.
    Sonst schalten ausnahmslos alle Leute diesen Mist konsequent ab. Aus all den hier bereits genannten Gründen.


    Und wie hier schon argumentiert wurde, sind die Komponenten schon auf das Nutzen der SSA ausgelegt.
    Nach emeinem Wissen gibt es noch keine Studien darüber, ob und wie viel Autos schneller kaputtgehen, nur durch den Einsatz der SSAs.
    Ich ziehe deswegen (für mich) den umgekehrten Schluss daraus - dadurch, dass ich die SSA abschalte, halten die betoffenen Komponenten länger... hoffentlich... ;)

    Wenn man es genau betrachtet, die SSA könnte man, solange sie vom Fahrer deaktiviert werden kann, als Sinnlos, Alibifunktion der Autobauer, ja sogar als Steuerhinterziehung bezeichnen. Dient sie doch in erster Linie der günstigeren Einstufung. Die Effizienz ist sehr häufig umstritten, da sie nur ganz wenig, bis fast nichts zum Spritsparen beiträgt. In meinen Augen auch bloß ein Gekungel zwischen Autoindustrie und Politik.


    Wer sich so was einfallen lässt.

    Siehe Mc Kancys Post - genau so sehe ich das auch.


    Die SSA dient nur einer Sache:
    Die Fahrzeuge müssen gewisse Tests absolvieren. Wenn der Motor während der Testfahrten "aus" ist, emmitiert das Fahrzeug keine Abgase. Sprich, man hat während der Testfahrt über einen langen Zeitraum eine dicke Null stehen. Und diese Null fließt natürlich in das Gesamtergebnis mit ein. Unterm Strich ist der Wagen dann so sauber wie man es "braucht".
    Das ist meine Meinung - ich lasse mich aber gern belehren!

    Vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht! :thumbup:


    Die SSA ist für mich genau das, was Du am Anfang des Threads auch schon beschrieben hast - exakt meine Meinung.


    Ich versuche erst mal mich daran zu gewöhnen, den Mist beim Start abzuschalten, ansonsten werde ich Oswald so ein Teil auch spendieren. :)

    Als ich am Montag Oswald probegefahren habe musste ich diese Funktion natürlich auch ausprobieren - man will ja wissen, ob das, was man daran ist zu kaufen, auch kompett funktioniert.
    Ergebnis: der Hintern wurde ganz schön kalt - weswegen ich die Kühlung auch bei der Axxxx-Kälte sofort wieder ausgeschaltet habe. :)
    Also ist die Funktion mehr als deutlich spürbar - auch bei niedrigen Außentemperaturen.

    Deswegen habe ich das was ich schrieb entsprechend begründet. Eine lasierte Heckleuchte ist auf Anhieb als Fälschung zu erkennen, eine Nachrüstblinkleuchte von Amazon mit Prüfzeichen und offizieller Rechnung nicht. DAS spielt eine entscheidende Rolle bei solchen Sachen.
    Wer nachweisen kann, dass er das eben aus offizieller Quelle "in gutem Glauben" gekauft hat, braucht sich keine Gedanken zu machen.


    Wessen Karre natürlich 30cm tiefer wegen abgesägter Federn liegt, der Mittelschalldämpfer entfernt ist und ein nicht genehmigter Endschalldämpfer montiert ist - ja DERJENIGE darf sich darauf freuen, dass eventuell die E-Prüfnummer eines Seitenblinkers "geprüft" wird... stellt sich die Frage, ob es "diesen" Insignia-B-Fahrer gibt.


    Unterm Strich ist jeder seines eigenen Glückes Schmied - sprich, jeder muss für sich entscheiden, was er macht.


    Ich empfinde diese dynamischen Blinker als ein Teil "das ich nicht brauche", sie stören mich aber auch nicht. Wer sie haben möchte - warum nicht...

    Eine KBA-Zulassungsnummer haben Leuchten bereits seit Jahrzehnten nicht mehr, das waren die Nummern mit der Wellenlinie davor. Da die Fahrzeuge grundsätzlich (mindestens) EU-weit verkauft weden, lohnt eine Prüfung nur für Deutschland nicht mehr, weswegen die Leuchten nach EG-Recht geprüft und zugelassen werden - dann gibts eben das berühmte "E im Kreis" und eine Nummer dahinter/darunter.
    Wens interessiert: https://www.kba.de/DE/Presse/A…hmigungszeichen_node.html


    Bei dem von RonnyMod verlinkten Blinker muss man sich keine Gedanken machen. Wichtig ist: "E-Prüfzeichen".
    Der Käufer kann dann unterstellen, dass er eine E-typgeprüfte Lampe kauft. Ansonsten muss im Angebot auch sinngemäß dabeistehen "im Bereich der StVZO nicht zulässig".