Es sind die Größen-Kombinationen für Reifen und Felge angegeben, die ab Werk freigegeben sind. Andere Größen sind möglich, aber reine "TÜV-Sache" Da kommen dann die KBA Nummern ins Spiel, ohne die nichts geht.
ABE für Original Opel-Felgen
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In den Papieren steht aber stehts nur eine Größe!
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In meiner stehen, wie in der geposteten pdf zu lesen, 3 Kombinationen
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Leider kann man die PDF nicht herunterladen oder öffnen.
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Naja dann darfst du 2 verschiedene Größen fahren 18 oder 20 Zoll
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In meiner stehen, wie in der geposteten pdf zu lesen, 3 Kombinationen
Im CoC ja.
Aber in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur eine.
Du darfst laut CoC die 3 Radreifenkombinationen fahren ohne es erneut überprüfen zu lassen.
Solange es sich um orig. Opel Felgen handelt, das setzt reine Logik voraus.Theoretisch sollte in der Zulassungsbescheinung Teil 1 die kleinste mögliche Radreifenkombi stehen.
Lg Tino
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Interessant! Bei mir steht tatsächlich in beiden Dokumenten nur eine Größe drin.
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sofern Du die für das jeweilige Opel Modell freigegebene Felge in korrekter Größe und ET nimmst, braucht man keine ABE. Die Grössen sind im EG Zertifikat eingetragen. Je nach Motor oder Ausstattung kann das unterschiedlich sein.
Für Umrüstungen gibt es die Umrüstkataloge http://opel-niedersachsen.de/reifen.html (aktuellere gibt es leider nicht offiziell) für die Auswahl der Serienfelgen den Räderkatalog http://opel-niedersachsen.de/alufelgen.html -
Das betrifft aber nur Felgen von Opel. Der 5 Jahre alte Umrüstkatalog für Reifen nutzt hier nichts, da wir über Insignia B reden. In dieser Beziehung ist Opel sehr eingeschlafen.
PhotoPictureResizer_191025_135105957_crop_562x428-281x214.jpgABE / Teilegutachten haben einen Grund (
Bildquelle: Tanja Schmid