Opel hat sich da schon abgesichert! Siehe Hinweis auf der Seite 229!
Aber wegen der Ungenauigkeit bräuchte ich das System auch nicht.
Intelligenter adaptiver Geschwindigkeitsregler
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Was mich verwundert, mein zum Fahrzeug gehörendes Handbuch stammt von Juli 2018, geliefert November 2018. Diesem Handbuch war eine Änderungskarte beigefügt, die etwas über eine neue Taste " Menue" am linken Blinkerhebel berichtete, aber könnte noch nicht in jedem Fahrzeug vorhanden sein. Dann bitte so verfahren, wie im BH beschrieben. Bei mir ist diese Taste nicht vorhanden. Jetzt haben wir Dezember 2019 und wenn man sich von der OPEL Website das Bedienungshandbuch letzter Stand runterlädt, steht alles genauso drinnen, auch das mit dem adaptiven intelligenten Geschwindigkeitsregler = Geschwindigkeit einregeln nach den erkannten Geschwindigkeitsschildern. Juli 2018 bis Dezember 2019, das sind etwa 14 Monate. Wenn OPEL in dieser Zeit nicht gemerkt haben soll, dass etwas, was sie exakt beschreiben als eingebautes System, gar nicht vorhanden ist bzw. ansprechbar ist, dann sollten die oberen Geister komplett rausgeworfen werden. Oder bei Absicht, dann ist es Betrug und gehört vors Gericht
Dave1972 woher weisst du, dass es ungenau ist?`?????? Dann funktioniert es doch bei dir oder ????
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Nein, dass war auf die Anzeige der Geschwindigkeit bezogen. Es funktioniert eh nicht zu 100 % (die Anzeige der Geschwindigkeit) und somit kann man sich eh nicht darauf verlassen bzw. darf es ja auch nicht.
Dann kommt bei mir noch die Frage auf, wie "schnell" erfolgt gerade die Verringerung der Geschwindigkeit. Komme ich aus 120 und muss auf 80 runter und das System braucht vielleicht 200 m für die 40 km/h könnte das eh zu lange dauern. Oder legt das System eine "Vollbremsung" ein, wäre mir das auch zu viel des Guten. Man könnte es am Ende sicherlich keinem Recht machen. -
"Einklagbar" ist da nichts.
Der Fahrer ist für seine "Taten" verantwortlich, somit kann er nicht sagen "meine autmoatische Geschwindigkeitsanzeige hat 70km/h angezeigt, deswegen zahle ich die Strafe nicht, weil da nur 50km/h erlaubt war". Das interessiert keinen Richter.Ein schönes Beispiel, wo das System gar nicht funktionieren KANN (und es auch meistens nicht tut)...
Man fährt außerhalb geschlossener Ortschaften auf einer Landstraße. Wie wir ja alle wissen (die meisten haben das aber vergessen und fahren auch so!), bedeutet das hinter einer Einbiegung/Straße stehende Vorfahrtsstraßenschild "ab hier 100km/h", außer es folgt ein Tempolimitschild.
So. Fährt man jetzt an einem Tempolimitschild vorbei (typischerweise 70 km/h) und passiert dann eine Querstraße nach welcher kein Tempolimitschild mehr steht, bleibt das Opel-System bei 70km/h. Teilweise recht lange. Irgendwann springt das wieder auf 100 um, aber ziemlich lange steht noch die 70 im Display.
Deswegen verlasse ich mich nicht 100%ig darauf. Diese Schwächen sind für mich nur allzu verständlich... -
@kjkaiser hast du den Kahn neu bestellt? Wenn ja dann hast du sicher eine Liste mit den Ausstattungscodes bekommen. Da steht am Ende drin was am Band montiert wird. So war es bei meiner Bestellung und es ist auch alles drin was auf den zwei Seiten vermerkt war. Hast du keine solche Liste, dann lass dir beim FOH die Ausstattung ausdrucken. Vielleicht hat ja dein FOH bei der Bestellung einen Fehler gemacht, aber wenn er es vergessen hat, dann steht's halt auch nicht drin und somit kann er sich aus der Affäre ziehen. Nur schwarz auf weiß hat Erfolg, den Rest kannst du dir schenken. Du müsstest ebenso beweisen, das du das so bestellt hast und wenn du die Liste nicht kontrollieren konntest, oder hast ist Pech. Ich kann dich verstehen, das du bissel gefrustet bist, aber wenn ich so was in der Preisklasse kaufe, gehe ich das auch intensiver mit dem Verkäufer durch. Ich hatte eine Vorstellung von dem was ich wollte und so sind wir zusammen durch den Konfigurator. Wir haben ca. 1½ Stunden gesessen und wir haben alles gemeinsam am PC konfiguriert und dann die Liste überprüft, erst dann hat er die Bestellung raus geschickt. Wenn das bei dir nicht so der Fall war, dann war es ein Sch...Verkäufer.
Die Bedienungsanleitung ist allgemein für alle Ausstattungen und in deinem Fall nicht Gerichtsverwertbar.
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Einmündungen und Kreuzungen heben Tempolimit nicht auf!!!!!!!!!!!
Fährst du also außerhalb einer geschlossenen Ortschaft (100 km/h erlaubt) in einen Bereich mit 70 km/h (mittels Verkehrszeichen geregelt) und eine Querstraße geht davon ab, ist für dich auf der Hauptstraße auch hinter der Querstraße noch 70 km/h! Das Hauptstraßenschild bedeutet keine Aufhebung. Aufheben kann in dem Fall nur das weiße runde Schild mit den Streifen!!! Selbst wenn ich auf die Hauptstraße abbiege und Ortskundig bin muss ich 70 km/h fahren. Da man davon ausgehen kann, dass ich die Geschwindigkeiten kenne.
Leider ist deine Aussage somit falsch. -
Und bevor jetzt wieder eine Diskussion los geht hier mal ein einfacher Link:
https://www.google.com/amp/s/w…igkeitsbegrenzungen-.htmlBei mir zu Hause hatten wir nämlich genau das Problem. Alle dachten jetzt ist ja frei (hinter der Einbiegung) und die Polizei hat fleißig rausgezogen. Jetzt wurde für die Unwissenden extra noch einmal ein 70iger Schild hingestellt, damit es keine "Probleme" mehr gibt!!! Und der Fall stand sogar extra bei uns in der Zeitung, damit auch jeder mal wieder auf dem richtigen Stand ist.
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Sorry, aber die Aussage war bzw. ist nun einmal so etwas von falsch! Habe es jetzt aber geändert!
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Also, von meiner Geschwindigkeitsregelanlage erwarte ich keine 100%ige gerichtsfähige Entscheidung bzw. Massnahme, gilt genauso beim Navi. Wenn ich z.B. von 50 auf 30 km/h durch Beschilderung hingewiesen werde, sollte auch mein System reagieren, besonders in dem Falle, wenn ich es nicht erkannt habe. Nicht schlagartig durch bremsen, sondern durch gaswegnehmen. Es ist dann meine Entscheidung, ob ich bremse oder nicht. Aber was für mich hier wichtig ist, auf einmal gibt es das viel dikutierte Geschwindigkeitregelsystem bzw. Warnsystem über Verkehrszeichen also doch, ob subjektiv gut oder schlecht ist eine andere Sache. Ich bin erfreut und werde das dann gemeinsam mit meinem Händler regeln, denn der hat nach angeblicher Rücksprache mit Opel die Info, das System gibt es nicht, wäre nur mal angedacht gewesen.
Alles andere mit der Beschilderung usw steht in der StVO bzw. deren Durchführungsverordnung und die wesentlichsten Passagen sollte man als Fahrzeugführer, der letztendlich die Verantwortung hat und nicht das System, doch kennen.