Interessant dazu evtl. Auch noch diese Auszüge aus der BDA:
ZitatHinterachslast
Wenn ein Anhänger angehängt und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 70 kg (Motoren B20DTH: 80 kg) überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf jedoch nicht überschritten werden. Wird die zuläs‐ sige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von
100 km/h.
ZitatDie tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamt‐ gewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.
Zitat
Da sich die Motorleis‐ tung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verrin‐ gert und sich dadurch die Steigfähig‐ keit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht um 10 % je 1000 m zusätzliche Höhe. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weni‐ ger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.