Bzgl der Verknüpfung habe ich Opel bereits gefragt. Rechtlich ist das Leider verboten den Limiter mit der Verkehrszeichenerkennung zu verknüpfen.
Wenns ums Geld geht gibts genügend Gesetze
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.September, bezüglich der Verkehrsschilderkennung von Ihrem Opel Insignia.
Der Geschwindigkeitsbegrenzer und die Verkehrschilderkennung sind zwei getrennte Systeme,
die Geschwindigkeiten mit Hilfe von der Verkehrschilderkennung zu regeln ist gesetzlich nicht erlaubt und
die Erkennung von Verkehrsschildern ist nur zur Information für Sie.