Für die Freunde des Gespann fahrenens noch ein Tip.
In der Schweiz muss das Sicherungsseil (manche sagen es müsse eine Kette sein) am Zugfahrzeug fest verbunden sein. Einhängen über den Haken reicht nicht aus. Bei einer fest angebrachten AHK muss eine Öse zum einhängen vorhanden sein, welche auch mit einer Schelle nachgerüstet sein kann. Bei einer abnehmbaren AHK muss eine Befestigung direkt am Fahrzeug erfolgen. Die Sicherung des Abhänger imit einem Abreisseil, ist auch für Anhänger ohne Bremse vorgeschrieben.
Die Höchstgeschwindigkeit PKW mit geeignetem Hänger (max 3,5t Hängergewicht) beträgt 100Km/h.
Beim ACS gibt es ein pdf dazu
Schönen Abend