die ohne stehbolzen kannst du nur hinten nutzen...
Wo steht das? Im Teile Gutachten der H&R Spurplatten jedenfalls nicht.
die ohne stehbolzen kannst du nur hinten nutzen...
Wo steht das? Im Teile Gutachten der H&R Spurplatten jedenfalls nicht.
Wo steht das?
tja...kann man im netz finden wenn man danach sucht...ich habs gefunden, wenn ich das kann...kann es jeder.
ich zitiere mal...
ZitatAlles anzeigenH&R Spurverbreiterung schwarz DRS-MZ-System 18 mm
ArtikelNr: B18135701MZ5
Merkmale:
KFZ Hersteller:
Opel
KFZ Modell:
Insignia
KFZ Typ:
Z-B
Passend für:
Opel Insignia (Typ Z-B)
Untere ET Grenze:
ET:'+ 31
Gewindesteigung:
Original Radmuttern Maß: M12 x 1,5
Lieferumfang:
1 Paar 18mm (9mm pro Rad)
Lochkreis:
5/115
Mittenzentrierung:
63,3
Hinweis 1:
Nicht fahrbar mit Stahlfelgen
Hinweis 2:
Diese Distanzinge werden mit den mitgelieferten Schaftmuttern befestigt. Weiteres Zubhör wird nicht benötigt. Es ist hierbei im Besonderen darauf zu achten, das die geforderten Einschraublängen der Befestigungselemente ausreichend ist.
Hinweis 3:
Nur auf der Hinterachse montierbar.
So, jetzt noch einmal deutlich für dich zum mitschreiben.
Die Frage war an dich gerichtet. Ich muss nach dem Gutachten auch nicht suchen, denn ich habe es in ausgedruckter Form vorliegen und der Hinweis auf die alleinige Montage auf der Hinterachse ist nicht enthalten.
Für mich erübrigt sich anhand deines Zitates bereits jede Diskussionsgrundlage, wenn ich eine Mittenzentrierung von 63,3 lese. Die macht bei dem angegebenen Modell nämlich keinen Sinn. Da hat jemand jedenfalls ziemlich geschludert...der Hinweis auf die Nutzung auf der Hinterachse zweifle ich deshalb stark an.
Die Quellenangabe deinerseits wäre jedenfalls ganz angebracht.
du hängst dich jetzt an der mittenzentrierung auf ?
da kann sich nicht jemand vertippt haben ?
gut, der kann sich auch verttippt haben bei punkt 3, klar ist möglich.
hättest du deine ausgedruckte form des gutachtens gelesen, dann hättest du gelesen das da auch steht die platten wären auch nur alleine an der hinterachse zugelassen.
nun aber wenn man sich so genau an das gutachten hält, da wäre meine frage ob denn auch immer alle schön schmutzfänger montieren was ja genauso unter den genannten auflagen steht.
die frage die mich da im gutachten auch noch beschäftigen würde ist ob auch alle das anzugsdrehmoment kennen das sie nehmen müssen. im gutachten werden nur: "ab 125 Nm" genannt. wie sieht es da aus, was macht denn nun der nichtfachmann ? welches anzugsdrehmoment nutzt er wenn es nicht im gutachten steht ?
tja geschludert find ich doch ziemlich das gutachten, ich habs mir durchgelesen. eigentlich ist es mehr oder weniger ein armutszeugnis und lässt den nutzer doch ziemlich ratlos zurück. er muss sich alles raussuchen und zusammenrätseln was für seine kombinationen zutreffend ist.
sehr schade find ich auch das nicht auf probleme im zusammenhang mit spurverbreiterungen hingewiesen wird. darüber verliert so ein gutachten kein wort.
aber eines muss ich zugeben, spurverbreiterungen sind keine diskussionsgrundlage
Also ich habe die Platten vorne und hinten montiert und auch so vom TÜV abgenommen bekommen. Und die beiden Herren haben sich ziemlich viel Zeit genommen bei der Begutachtung. Einen Hinweis das die Platten nur hinten montierbar sind, haben sie nicht erwähnt.
Auf der Seite von H&R steht in dem Gutachten genau das Gegenteil drin. Entweder auf Vorder- und Hinterachse ODER nur auf der Hinterachse!
Oder gibt es jetzt noch andere Gutachten?
Die Schmutzfänger sind auch nur bei bestimmten Rad-/Reifenkombinationen vorgeschrieben. Wenn ich nicht genau die Kombi habe, muss ich die auch nicht montieren.
Auch ist das Gutachten dort ganz anders aufgebaut. Vielleicht ist das von Mr. Country ja schon älter. Das worauf ich mich hier beziehe ist von Januar 2019.
Auf der Seite von H&R steht in dem Gutachten genau das Gegenteil drin. Entweder auf Vorder- und Hinterachse ODER nur auf der Hinterachse!
Oder gibt es jetzt noch andere Gutachten?
Für mich heißt das, dass nur vorne, also ohne auch auf der Hinterachse, nicht zulässig ist.
Ich habe es 2018 machen lassen.
Für mich heißt das, dass nur vorne, also ohne auch auf der Hinterachse, nicht zulässig ist.
GENAU! Deshalb steht da ja auch UND.
Genau so ist es im Gutachten auf der H&R Seite beschrieben. Die Hinweise 1, 2, 3, wie sie Mr.Country anführt, habe ich in der Form nicht gefunden.