Insignia B 209PS Motorschaden bei 84Tkm zuvor bei 80Tkm DPF neu wg. P2002

  • Also das mit den kolben Abriss bzw Motorschaden ist jetzt deine eigene Diagnose? Der Motor ist ja nicht offen und das du auf allen 4 Zylindern gleichzeitig keine kompressionsgeräusche wahrnimmst, klingt mir eher so, als würde zwar der Anlasser drehen aber als wenn der keinen Widerstand erlebt. Denke da wird es eher in richtung wandler/getriebe gehen.


    Dein motor hat weiterhin auf 4500 gedreht nachdem du den Motor während der last auf n gestellt hast? Das ist vollkommen normal und auch, dass es ohne Bremse geht.


    Ich würde erstmal auf die Diagnose vom FOH warten, alles andere ist ein Blick in die durchsichtige Kugel

  • Also, der P2002 hat nix mit dem Motorschaden zu tun!


    Die 13% sind lediglich ein vom Motorsteuergerät heruntergerechneter Wert der Lebensdauer des Öls.


    Sollte es tatsächlich ein Motorschaden sein, dann:


    Der Austausch des Motor sollte ca 8000€ beim FOH nicht übersteigen. Rechne da mal deine Garantie Anteile runter, dann sieht doch alles schick aus. Wenn du das Fahrzeug erst vor ein paar Monaten gekauft hast (bis 31.12.2021 6 Monate und ab dem 01.01.2022 12 Monate Beweislastumkehr) dann zahlt der Händler den Rest, der FOH soll dem Händler einen KVA zukommen lassen und Fertig.


    Hauptsache man redet vernünftig miteinander.


    Hauptsache du gehst den MA da nicht penetrant und böse auf den Sack, dann haben die alle kein Bock mehr auf dich. So eine Freigabe von den Garantie kann manchmal etwas dauern. Es hilft auch nichts den Händler da jeden Tag anzurufen!

    Opel Insignia B ST 01/18 | B20DTH | 6G MT

  • Seit dem 01.01.2022 gibt es die Beweislastumkehr d.h. liegt die Beweislast nicht mehr beim Käufer. Jetzt muss der Verkäufer beweisen das kein Defekt vorlag.

    Ob dies auch für ätere Verträge gilt ?????

    Hilft nur nicht bei Wagen, die bis zum 31.12.2021 gekauft wurden. Ansonsten hätte ich das auch anders geschrieben.

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup:

  • er evtl. übernimmt der Händler bei dem das Fzg gekauft wurde die 40%. Fragen kostet nichts zumal das Fahrzeug ja 3 Monate, laut Käufer, beim FOH stand.

    Das wäre vermutlich auch der Punkt bei dem eine Rechtschutzversicherung Möglichkeiten sieht, was als finale Option in Betracht gezogen werden kann, oder wenn der FOH Mitglied in der Innung ist wäre dann die Schiedsstelle eine weitere Möglichkeit.

    Was soll eine Rechtschutzversicherung/Schiedsstelle hier machen? Das halbe Jahr nach Kauf IN 2021 ist vorbei. Somit ist die Lage eindeutig. Der Käufer ist in der Pflicht etwas zu beweisen. Am Ende soll der Verkäufer (FOH) einen Kulanzantrag für den Rest außerhalb der Garantie stellen. Wenn der negativ ausfällt, einfach noch einmal persönlich bei der Hotline anrufen und seinen Unmut äußern. Normalerweise geht dann schon etwas. Aber am Ende ist und bleibt es halt "nur" Kulanz, oder ein Beweis ist möglich.

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup:

  • II. Geltung der neuen 1-jährigen Beweislastumkehr auch für Altverträge?

    Zwar gilt die 1-jährige Beweislastumkehr nach § 477 Abs. 1 erst seit dem 01.01.2022.

    Beantwortet ist damit aber nicht, ob der neue Zeitraum rückwirkend auch für Verträge anzuwenden ist, die vor dem 01.01.2022 geschlossen wurden.

    Antwort auf diese Frage gibt allerdings Art. 229 § 58 des Einführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).

    Dort heißt es:

    Auf einen Kaufvertrag, der vor dem 1. Januar 2022 geschlossen worden ist, sind die Vorschriften dieses Gesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis einschließlich 31. Dezember 2021 geltenden Fassung anzuwenden.

    Daraus ergibt sich also, dass die erweiterte Beweislastumkehr von einem Jahr nicht rückwirkend auf Altverträge anzuwenden ist. Sie gilt vielmehr erst und ausschließlich bei Verträgen, die seit dem 01.01.2022 geschlossen wurden.

    Für Verträge, die vor dem 01.01.2022 geschlossen wurden, gilt nach § 477 BGB in seiner vorherigen Fassung die bisherige Beweislastumkehr für die Mangelhaftigkeit von 6 Monaten.

    QUELLE: IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff,

    Opel farn is wie wenne fliegen tus
    Opel Insignia B Grand 260 PS, 9/2017 MY18, Quarzgrau, Leder, SD, 4x4, 8AT Navi 900, SD, Leder, ACC, Innovation, HUD, Matrix, Brembos

    Einmal editiert, zuletzt von Klausmaccagno ()

  • Warum sollte das auch für Altverträge gelten, wenn es keine Richterliche Entscheidung, also ein Grundsatzurteil ist? Auf den Gedanken wäre ICH nie gekommen. Man hat schließlich ein Vertrag VOR dem 01.01.2022 abgeschlossen und das kann der Gesetzgeber nicht so einfach ändern, weil es auch in Deutschland einen Vertrauensschutz gibt. Wie gesagt, es gibt Ausnahmen. Dann hat aber normalerweise ein Gericht seine Finger in der Entscheidung gehabt und die rechtliche Geschichte war vorher eine falsche.

    Und man hätte auch vorher mal lesen können, und die Leute hier nicht erst verrückt machen. Ging ja jetzt auch ganz einfach.

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup:

  • Guten Abend,


    kurzes Update meinerseits - der Wagen ist seit Dienstag Vormittag beim FOH, aber leider noch keine Rückmeldung/Info.


    Habe mal beim KBA nach Rückrufaktionen geschaut, aber leider nichts gefunden in Verbindung mit möglichen mechanischen Ausfällen des Motors / Ketten- oder Nockenwellenradproblemen (falls sowas dort überhaupt ausgerufen wird).


    Melde mich auf jeden Fall wenn ich eine Info vom FOH bekommen habe.


    Grüße

    Croma

  • Hallo zusammen.


    Update meinerseits:

    Inzwischen ist mein Opel seit fast 4 Wochen im Autohaus. Ausgetauscht wurden (teils ohne Verständnis für):


    -HD Pumpe / kein Erfolg

    -Dieselpumpe im Tank / kein Erfolg

    -Steuerzeiten kontrolliert / ZR seitig i.O.

    -Kette am anderen Ende der Nockenwellen kontrolliert (zumindest die eine wo man ran kommt sagten sie mir) / i.O. (aber halt unvollständige Kontrolle)

    -Kompressionsprüfung über Glühkerzenöffnung / unzufriedenes Ergebnis / teils n.i.O

    -Injektoren wurden ausgebaut (2 gingen leicht raus, 2 mussten mit viel Gewalt raus und anderem Spezialwerkzeug). Hier soll die Düsennadel des 4. Zylinders „lose“ gewesen sein. Der 4.Zylinder schwimmt im Diesel. Mit Endoskop konnte man nicht wirklich einen Schaden in den Zylindern erkennen.

    -Es sollen am besten gleich alle 4 Injektoren getauscht werden (immer dieses sofort Teile tauschen - und wenn der Motor schon einen Folgeschaden hat?).


    Am Dienstag wird nochmal eine Kompressionsprüfung über die Öffnung der Injektoren durchgeführt, weil das Prüfwerkzeug dafür besser geeignet sei, möglicherweise deswegen über Glühlkerzenöffnung schlechtes Ergebnis. Also abwarten. Dann wird nochmals mit Endoskop geschaut und dann besprochen wie es weiter gehen soll.


    Info am Rande: HD-Pumpe und Dieselpumpe wurden erneuert ohne das ich mein OK dafür gegeben habe und aktuell auch ohne Ergebnis.


    Ich habe ja stark klopfende, metallische Geräusche beschrieben, wo der Motor das ganze Auto stark abgebremst hat bis ein heftiges knacken/heftiger Ruck zu spüren war.


    Frage: Es kann ja sein, dass der 4. Injektor quasi „geplatzt“ ist und den Zylinder schlagartig geflutet hat, Flüssigkeit kann nicht komprimiert werden, wodurch möglicherweise die Pleuelstange im 4.Zylinder sich verbogen hat, denn es gab DEFINITIV klopfende/schlagende Geräusche (!) was ja auch weitere Schäden nach sich ziehen kann. Kurbelwellenlager/Kurbelwelle selbst?


    Momentan kann ich es nicht fassen, das sowas nach „so wenig“ Km (84.000) passiert.


    Gibt es hier Erfahrungen in Verbindung mit „geplatzten“ Injektoren und möglichen Folgeschäden?


    Warum hat der Motor schlagartig bis in den Begrenzer gedreht und das so 5-10Sek. gehalten ohne Gaspedalbetätigung? Kann das allein vom 4. Injektor kommen?


    Ein weiteres WE ohne Auto, mit Kopfschmerzen und Sorge was noch alles kommt……


    Viele Grüße

    Croma