-
-
OK, ich muss mich entschuldigen. Habe heute früh eine Zahl zuviel gelesen. Ab 10 Km/h Aufprallgeschwindigkeit. War denn die Aufprallgeschwindigkeit so hoch?
Aber trotzdem würde ich das mit der Versicherung erst einmal klären und deshalb bestimmt nicht sofort einen Anwalt einschalten. Man kann auch gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
-
Laut Gutachter lag die Aufprallgeschwindigkeit bei 20-30 km/h.
Ob Anwalt oder nicht ist doch jedem freigestellt - empfohlen wird es, und ich würde es auch wieder so machen.
Auch wenn es nicht auf Gegenliebe stößt und einige anderer Meinung sind, sind laut Aussage des RA abgesehen von den von Euch bereits erwähnten Leistungen folgende Erstattungen der KFZ-Haftpflicht möglich:
Zeitwert der Kindersitze,
Tankfüllung im Falle einer Verschrottung, wenn voller Tank durch Quittung zu belegen und im Gutachten vermerkt,
Aufwandspauschale
-
Der andere ist Schuld und die gegnerische Versicherung zahlt?
Dann würde ich immer einen eigenen Gutachter (den meiner Werkstatt) dazu nehmen. Da kommt die gegnerische Versicherung nicht drum rum.
Und ich habe noch nie einen Unfall ohne Anwalt abgewickelt. Die kennen sich aus und ich habe nichts damit zu tun. Will ich auch nicht.
-
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht, er hat sich einen Anwalt genommen (als Geschädigter legitim), der wird Ihm die Vorgehensweise schon erklären. mfg.
-
@ElsPoble
Verstehe deine Aufregung nicht. Wenn ich das richtig mitbekommen habe bietet man dir wohl ca. 21k Euro an, weil dein Opel ein Totalschaden ist. Richtig? Besser kanns doch gar nicht laufen.
Bj. 2018 gibt es für deutlich weniger bei Mobile einige. Wiederbeschaffungswert ist nicht mit " möchte aber gern mehr für meine Schrottkarre haben" zu verwechseln.
Die Kindersitze die du gerne neu haben möchtest kannste vergessen. Warum soll die Versicherung die bezahlen ?
Warum soll der Gutachter eigentlich Stunden um dein Auto tanzen um eine Schadenaufnahme zu machen? Da reichen bei dem Schaden ein paar Minuten, der Rest wird im Büro erledigt. Da steht später im Gutachten jede Schraube drin die zu ersetzen wäre. Der Gutachter macht das sicher auch nicht zum ersten Mal, das ist sein Tagesgeschäft.
Als mein Opel 2020 an einer Kreuzung gepresst wurde habe ich ihn zu Opel in die Werkstatt schleppen lassen. Ne Stunde später kam der Gutachter der mit dem Opelhändler zusammenarbeitete. Er lief einmal um das Auto machte paar Fotos und fragte mich ob er einen Haken ranmachen soll. Am nächsten Tag hatte ich das mehrseitige Gutachten in Bunt und Farbe mit dem ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert und fertig.
Der war übrigens genauso hoch wie der Kaufpreis den ich 2019 bezahlt habe. Die Karre landete dann noch in einer Börse für Unfallwagen und war zwei Tage später schon in Polen.
Urteil des OLG Koblenz vom 12.12.2011, Az. 12 U 1059/10: Bei Unfällen, die über die Bagatellgrenze hinaus gehen, müssen Kindersitze ausgetauscht werden, da sich Haarrisse im Material bilden können, welche durch das bloße Auge nicht erkennbar sind.
Ersetzten weil dieser Schaden nun mal entstanden ist und der Verursacher durch eine Versicherung für diese Fälle abgesichert ist.
Aber hier ist ja jeder Anwalt für Verkehrsrecht und weiss ganz genau wann welche Schäden zu ersetzten sind und wann nicht...
-
Süffisantismuss bringt keinen weiter, schon gar nicht bei einem so ernsten Thema.
-
Urteil des OLG Koblenz vom 12.12.2011, Az. 12 U 1059/10: Bei Unfällen, die über die Bagatellgrenze hinaus gehen, müssen Kindersitze ausgetauscht werden, da sich Haarrisse im Material bilden können, welche durch das bloße Auge nicht erkennbar sind.
Ersetzten weil dieser Schaden nun mal entstanden ist und der Verursacher durch eine Versicherung für diese Fälle abgesichert ist.
Aber hier ist ja jeder Anwalt für Verkehrsrecht und weiss ganz genau wann welche Schäden zu ersetzten sind und wann nicht...
Deshalb Anwalt für Verkehrsrecht. Der weiß das und kümmert sich. Da will ich mir gar keine Gedanken machen müssen.
-