Unfall - Ende für den Dicken

  • Hört sich so an als wäre der Gutachter von der gegnerischen Versicherung beauftragt worden? Als Geschädigter hat man immer das Recht sich Anwaltlich vertreten zu lassen, die Kosten dafür muss dann auch die Gegnerische Versicherung tragen. Spart zwar keine Zeit bei der Abwicklung aber immerhin Nerven, auch bezüglich Leihwagen usw. Der Anwalt beauftragt dann selbst einen einen Gutachter.

    Insignia 2.0 Turbo 4x4 Automatik Innovation 2017 Sportstourer

  • Genau das habe ich heute Nachmittag gemacht.

    Aber letztlich ist eine Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes das, was mir im Moment am besten passen würde. Aber vielleicht ist da ja ein wenig mehr anzusetzen als die 21500. Aber das soll jetzt der Anwalt klären. So wie auch die Kindersitze, der randvolle Tank, Abmeldung etc.

  • 7 Minuten ? Niemals habe ein Corsa begutachtet lassen wegen dem Wert und das hat schon über 1 Stunde gedauert.

    In 7 Minuten ein Gutachten unmöglich such einen zweiten Gutachter!

    Zweiten Gutachter muss er dann aber ersteinmal selbst bezahlen, bis bewiesen ist dass das erstellte Gutachten außerhalb der Toleranz liegt und ungültig ist.

    Wenn da wirklich Zweifel bestehen oder ein ungutes Gefühl besteht einfach mal zum Anwalt gehen. Auch wenn das Gutachten schon erstellt wurde kann der Anwalt immer noch eine Option sein, die Kosten trägt eh die Versicherung des Verursachers.


    Der Anwalt kann da auch viel besser beraten und abschätzen was Sinn macht und was nicht... Zurücklehnen und machen lassen, ärgern kann man sich aber trotz dem... ist halt Mist und muss man nicht haben.

    Insignia 2.0 Turbo 4x4 Automatik Innovation 2017 Sportstourer

  • Restwert des Autos + Reparaturkosten sind größer als der Wiederbeschaffungswert.

    Daher wäre es für die Versicherung günstiger, die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert zu erstatten als das Geld für die Reparatur zu bezahlen.

    Schön, aber eine Angabe zum Restwert habe ich nicht gesehen. Außerdem besteht die Möglichkeit bis zu 30 % drüber zu gehen. Somit wäre dann als fiktiver Wiederbeschaffungswert mindestens 26k anzusetzen.

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup:

  • Genau das habe ich heute Nachmittag gemacht.

    Aber letztlich ist eine Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes das, was mir im Moment am besten passen würde. Aber vielleicht ist da ja ein wenig mehr anzusetzen als die 21500. Aber das soll jetzt der Anwalt klären. So wie auch die Kindersitze, der randvolle Tank, Abmeldung etc.

    Sorry, aber wo ist denn genau dein Problem? Ob der Gutachter nun in einer, zehn oder 60 Minuten feststellt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, ist die total egal. Oder was wäre der Vorteil von einer längeren Begutachtung gewesen? Des Weitern hat er doch selber gesagt, dass wenn die Werkstatt mehr feststellen sollte, es kein Problem ist. Also wo ist dann dein Problem jetzt?

    2 Hast du weiter oben was von 18k bei Mobile erzählt. Jetzt schreibt der Gutachter was von über 21k und plötzlich bist du damit nicht zufrieden? Du selber findest "dein" Auto günstiger im Netz, willst aber noch mehr haben als diese 3k, oder 1k bei angesetzten 20k, drüber? Sei doch zufrieden, dass er scheinbar nicht so geschaut hat, oder halt in eine andere Übersicht. Was willst du denn noch? Der Wiederbeschaffungswert bei Mobile liegt scheinbar bei 18k und dafür bekommst du einige Kindersitze + Zulassung, Abmeldung usw..

    Übrigens, die Hersteller von Kindersitzen schreiben den Austausch bei einer Aufprallgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h vor. Danach sieht dein Wagen jetzt nicht aus,.oder habe ich da was übersehen? Warum sollten die also ersetzt werden?

    Und die Abmeldekosten musst du dir von der gegnerischen Versicherung holen. Was sollen die im Gutachten? Dort wird der Schaden begutachtet und nicht die Abmeldung.

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup:

    2 Mal editiert, zuletzt von Dave1972 ()

  • Lieber Dave,

    wo mein Problem ist? Das erläutere ich Dir gerne.

    Ich habe das Gefühl, dass die Versicherung über das normale Maß hinaus Kosten drücken möchte - nicht nur gestaltete sich die Untersuchung recht oberflächlich, sondern auch die Stellung des Ersatzwagens war eher holprig.

    Daher möchte ich gerne vom Anwalt klären lassen, ob mein Gefühl zutrifft oder alles soweit in Ordnung ist. Dazu gehört auch, ob der Wiederbeschaffungswert korrekt ermittelt wurde, ob es zulässig ist, den Zeitwert der Kindersitze zu ersetzen etc.

    Dass ich nach dem Unfall, für den ich nichts kann, mit möglichst wenigen Nachteilen dastehen möchte, wird doch wohl nicht zu viel verlangt sein.


    Aber was ist dein Problem, dass du mir Gier vorwirfst, hinsichtlich der Kindersitze Behauptungen aufstellst, die so nicht korrekt sind und von mir erwartest, dass ich mich dafür rechtfertige?

    Deine Meinung darfst du gerne haben, aber mit deiner Anklage bist du zumindest aus meiner Sicht übers Ziel hinausgeschossen.

  • Ja, er nimmt vor der Haustür alles auf, macht Fotos und das richtige Gutachten schreibt er in seinem Büro, das Aufnehmen dauert tatsächlich ca 10-20 min je nach Schaden.

    Opel Insignia B ST 01/18 | B20DTH | 6G MT

  • @ElsPoble


    Verstehe deine Aufregung nicht. Wenn ich das richtig mitbekommen habe bietet man dir wohl ca. 21k Euro an, weil dein Opel ein Totalschaden ist. Richtig? Besser kanns doch gar nicht laufen.

    Bj. 2018 gibt es für deutlich weniger bei Mobile einige. Wiederbeschaffungswert ist nicht mit " möchte aber gern mehr für meine Schrottkarre haben" zu verwechseln.

    Die Kindersitze die du gerne neu haben möchtest kannste vergessen. Warum soll die Versicherung die bezahlen ?

    Warum soll der Gutachter eigentlich Stunden um dein Auto tanzen um eine Schadenaufnahme zu machen? Da reichen bei dem Schaden ein paar Minuten, der Rest wird im Büro erledigt. Da steht später im Gutachten jede Schraube drin die zu ersetzen wäre. Der Gutachter macht das sicher auch nicht zum ersten Mal, das ist sein Tagesgeschäft.

    Als mein Opel 2020 an einer Kreuzung gepresst wurde habe ich ihn zu Opel in die Werkstatt schleppen lassen. Ne Stunde später kam der Gutachter der mit dem Opelhändler zusammenarbeitete. Er lief einmal um das Auto machte paar Fotos und fragte mich ob er einen Haken ranmachen soll. Am nächsten Tag hatte ich das mehrseitige Gutachten in Bunt und Farbe mit dem ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert und fertig.

    Der war übrigens genauso hoch wie der Kaufpreis den ich 2019 bezahlt habe. Die Karre landete dann noch in einer Börse für Unfallwagen und war zwei Tage später schon in Polen.

  • Grundsätzlich kannst du nach dem Gutachten, bei den hier genannten Kosten und Werten, selbst entscheiden ob du die Reparatur durchführen lassen willst, dann aber offiziell einen Unfallwagen hast oder ob du ihn ersetzt bekommen willst.


    Interieur, welches nicht zur Ausstattung des Wagens gehört, wird nicht mit in die Wertermittlung aufgenommen!

    Wenn die kindersitze heile sind und nichts abbekommen haben, dann werden die auch nicht ersetzt.


    Voller Tank, ist leider persönliches Pech und wird nicht mit eingerechnet.

    Selbst durchgeführte, "tuning" Maßnahmen, wie Seitenblinker in Schwarz, Folierung der Mittelkonsole oder dergleichen, werden ebenfalls in der Regel nicht mit aufgenommen.


    Weitere Kosten wie, Nutzungsausfall, an und Abmeldung, neue Kennzeichen falls nötig, etc. Musst du direkt bei der Versicherung des Gegners einreichen.

    Hier ist ein Anwalt nur zu empfehlen.


    Ich habe das ganze selbst erst hinter mir.


    Bzgl. Wiederbeschaffungswert inkl. Steuer und Nutzungsausfall sind fristen zu beachten!


    Wenn die beschaffung eines neuen 5 Wochen dauert, dann bekommst du deswegen nicht die 5 Wochen Ausfall bezahlt, sondern oftmals nur die Zeit, welche im Gutachten als Wiederbeschaffungdauer angegeben ist mit evtl. Ein paar Tagen für Bedenkzeiten und Gutachten Erstellung on top.


    Auch wenn du evtl. Länger auf die Auszahlung der Versicherung warten musst!

    Die Finanzierung des neuen ist nämlich leider dein Problem, nicht das der Versicherung, so absurd das auch ist.


    Du bekommst halt nur das Geld hinterher wieder.

    Seit 14.03.22: :thumbsup:

    Von 06/2020 bis 01/2022: RIP 😥

  • Du kannst machen was du willst. Aber du stellst selber fest, dass er mehr Restwert angegeben hat, als du. Somit wäre es für MICH auch OK. Wenn es danach geht,.kann ich immer alles anzweifeln. Dann hättest du dir lieber gleich einen eigenen Gutachter genommen. Da hätte ich dann auch mehr Vertrauen an deiner Stelle gehabt.

    Des Weiteren empfehlen die Hersteller den Wechsel von Kindersitzen bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 100 km/h. Dein Unfall sieht nicht danach aus, aber ich kann mich auch täuschen. Zur Not kann man sich da auch beim Hersteller kurz schlau machen. Dafür brauche ich keinen Anwalt.

    Und wenn er sofort sieht, weil er halt viel Erfahrung hat, dass der Wagen Schrott ist, muss er auch nicht eine Stunde um das Auto rennen. Außer, du willst dir das Geld auszahlen lassen, was du hier aber scheinbar nicht möchtest.

    Aber wie gesagt, dass ist meine Meinung zu dem Thema und hier ist ein öffentliches Forum.

    Sprit kann man übrigens entnehmen, falls du Wert darauf legst.

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup: