Unfall - Ende für den Dicken

  • Moin,


    das wichtigste ist ja erst Mal, dass es nur ein Blechschaden ist und alle Beteiligten unversehrt geblieben sind.


    Sieht zwar heftig aus, ich denke aber nicht, dass es ein Totalschaden ist. Was aus meiner Sicht neu muss sind beide Türen Beifahrerseite sowie Instandsetzung des hinteren Seitenteils nebst Schweller. Beim hinteren rechten Rad sieht es so aus, als wenn es auch getroffen worden wäre. Dann müsste man natürlich noch die Radaufhängungen prüfen.


    Aber der Schaden am Wagen wird ja vermutlich eh durch einen Gutachter bewertet.


    Viele Grüße Markus

  • Hängt natürlich davon ab, wer den Gutachter beauftragt. Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem FOH hast, bzw., dem Werkstattleiter dort, dann nichts als wie hin zu dem und er wird für dich das Beste rausholen. Oder du hast jemand, den du kennst und aus deiner Sicht das Gutachten schreibt. Mit "aus deiner Sicht" meine ich, dass er so repariert wird, dass man ihn auch gerne weiter fahren möchte. Ich würde es davon abhängig machen wieviel der Schweller und ob die B-Säule auch in Mitleidenschaft gezogen wurde.


    Der Gutachter, den die Versicherung bezahlt, die dann alles finanziell regeln muss, der Gutachter wird eher weniger zu deinen Gunsten rechnen. Dann wird das Auto so repariert, dass es wieder gut aussieht, aber du es unter Umständen nicht weiter fahren möchtest.

    Insignibu Caravan Ultimate 147(Otto)kW, rot :thumbsup: EZ 03/22

  • Naja, der Gutachter repariert mal nichts, sondern legt einen Wert für die zu erwartende Reparatur fest. Wenn dann also bei der Reparatur festgestellt wird, und hier spielt sicherlich eine Werkstattbindung eine Rolle, dass der Gutachter nicht alles "begutachtet" hat, wird die Werkstatt von der Versicherung nachfordern. Somit ist es bei einer Reparatur erst einmal nicht weiter schlimm, wenn das Gutachten nicht zu 100% passt. Das ist auch völlig normal, da ja einige Dinge erst festzustellen sind, wenn gewisse Teile abgebaut werden. Und das macht ein Gutachter normalerweise nicht.

    Etwas anders sieht es natürlich aus, wenn man sich die Summe aus dem Gutachten auszahlen lassen möchte. Dann würde ich schon zum FOH fahren, weil die in der Regel auch die Erfahrung haben und somit gleich relativ sicher sagen können, was ggf. noch defekt ist.

    Und du hast ja die freie Wahl.

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup:

  • Das Gutachten darf nur bis zu einem gewissen Prozentsatz " überzogen " werden, deshalb ist es schon wichtig einen "guten" Sachverständigen zu haben. Die instandsetzende Werkstatt möchte mögl. viel Geld mit der Reparatur verdienen, deshalb ist es wichtig aufzupassen, daß die Instandsetzung gemäß Gutachten ausgeführt wird. Es sollte ein Kopie des Gutachten angefordert werden! ;) mfg.

    Das Problem am Auto sitzt in der Regel, zwischen Fahrersitz und Lenkrad ! ;)

    2.0 DTH/AT8 MY 19

  • Das ist so nicht ganz richtig. Ist der Schaden "höher" als im Gutachten angegeben, weil es halt nicht erkannt worden ist, wird der Gutachter noch einmal randgezogen. Der Geschädigte hat ein Anspruch darauf, dass sein Schaden komplett repariert wird. Also bis max 30% über den Wiederbeschaffungswert.

    Somit ist ein guter Gutachter zwar schön, er erspart Arbeit für die Werkstatt, aber für den Kunden nicht wichtig, da er eh alles erstattet bekommt.

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