Wird ein Neuwagen schon mit Mängel geliefert, dürfen Käufer die Annahme verweigern – auch, wenn es sich nur um einen kleinen Mangel handelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: VIII ZR 211/15, Urteil vom 26. Oktober 2016).
(https://anwaltauskunft.de/maga…che-rechte-kaeufer-haben/)
Da es sich tatsächlich nur um einen kleinen Mangel handelt und die ganze Sache nachlackiert wurde, würde ich es vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, dass es sich nicht um einen Unfall sondern lediglich um Kratzer handelt. Die nachlackierte Motorhaube wird aber effektiv mittels einem Schichtdickenmessgerät andere Werte ausgeben als der Rest des Fahrzeuges.