nei du verwechselst gerade garantie und gewährleistung
garantie ist frewillig und zu den konditionen des herstellers bzw. händlers....stellt er sich da aber quer ist er , bei mir, raus
in der gewährleistung muss er mir in den ersten 6 monaten ein verschulden meinerseits nachweisen
seiehe auch https://www.frag-einen-anwalt.…hrleistung---f180882.html
genauso ist es auch bei einen unverschuldeten unfall...dabei hat man aber auch die sogenannte schadensminderungspflicht