Öl Verlust an meinem isignia b Sport Coupe 165 ps

  • nei du verwechselst gerade garantie und gewährleistung


    garantie ist frewillig und zu den konditionen des herstellers bzw. händlers....stellt er sich da aber quer ist er , bei mir, raus


    in der gewährleistung muss er mir in den ersten 6 monaten ein verschulden meinerseits nachweisen


    seiehe auch https://www.frag-einen-anwalt.…hrleistung---f180882.html


    genauso ist es auch bei einen unverschuldeten unfall...dabei hat man aber auch die sogenannte schadensminderungspflicht

  • Tja im ersten halben Jahr ist die Rechtslage klar...danach ist klar wo ich nochmal ein Auto kaufe


    aber selbst bei außerplanmäßigen Reparaturen war immer ein Auto dabei.


    außer einmal bei einer Freien und einmal beim lacker.
    da hab ich aber auch nicht gefragt, weil fußläufig zur Arbeit

  • Für unsere Firma habe ich mal alle gesetzlichen Regelungen aus dem Netz hier zusammengefasst:
    https://up.picr.de/35116205mf.pdf


    mj83: wenn Opel Dir also nach sechs Monaten keinen kostenlosen Leihwagen gibt, kaufst Du als nächstes keinen Opel mehr? Okay, verstanden.


    Als ich mir meinen Termin für Anfang Mai geholt habe (Oswald also noch innerhalb der Werksgarantiezeit ist), wurde ich sofort gefragt, ob ich einen Leihwagen brauche. Brauchte ich aber nicht. :)

    Gruß aus dem Ruhrgebiet - Marc
    Insignia Sports Tourer 1.5, Automatik, EZ 6/2018, Rufname "Oswald"