Wiederbeschaffungswert vs. Zeitwert

  • Servus InSi2029,


    aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur anraten einen Anwalt einzuschalten ( bez.die Rechtschutzversicherung ) und unbedingt einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen,
    kostet zwar Zeit & Nerven, aber es zahlt sich bestimmt aus für Dich !!!

  • mit 30 scheine bist du doch noch gut weggekommen, bei deinen km sind es norma nur noch 27 scheine...


    ja so ein tuareg drückt schon ganz schön von hinten :D


    mit wie viel ist eigentlich der restwert beziffern ?


    dann noch eine frage, wo kam der gutachter her ? deine versicherung oder gegnerische ?
    als geschädigter kannst du selber einen gutachter beauftragen ;)

  • Hallo zusammen,


    danke für Eure Anteilnahme.


    Tja, den Gutachter hatten wir leider (auf Empfehlung) selbst beauftragt, da ist es blöderweise schlecht mit nem zweiten Gutachten. Das Dilemma ist einfach, dass ich für ausgerechneten 30,1 T€ (lat. Schwacke online 30,65 T€) keines auch nur annähernd gleichwertigen Ersatz finde...


    Nun muss unser Rechtsanwalt ackern, alles wieder grade zu biegen...

  • erst einmal mein Beileid! Es gibt bei Versicherungen im Falle eines Totalschadens immer noch den Wiederbeschaffungswert, nämlich dann wenn die Versicherung dir keinen in deiner Ausstattung auf dem Markt auftreiben kann. Die Versicherung muss dir beweisen, das du für dieses Geld auch einen gleichwertigen bekommst und auf eine andere Marke ausweichen, bist du schon mal gar nicht verpflichtet. Auch mein Rat, ohne lange zu fackeln, gleich zu RA!


    Bei mir war es ähnlich, einen Jeep geschrottet, der Gutachter gab 14.200 € für das 6 Jahre alte Auto nach Schwacke und gab mir auch gleich ein Fahrzeugangebot ab. Nur hatte der keinen DPF und hatte mehr km runter, sodass ich solange stritt bis ich einen in gleicher Ausstattung mit DPF und nur den 30.000 km bekommen habe. Gekostet hat das am Ende die Versicherung 15.600 €.

    Danke für den Tipp. Leider hat der Gutachter Wiederbeschaffungswert (anstelle von Zeitwert) geschrieben und ist nicht bereit, dieses Thema zu besprechen, das:“... das interessiert mich nicht…“ (Rest siehe oben) ...
    Werde das morgen mit unserem Rechtsanwalt besprechen.

  • Hallo zusammen,


    das Thema Wiederbeschaffungswert scheint ja wirklich etwas tricky zu sein, folgendes ist mir noch unklar:


    Muss der Wiederbeschaffungswert am Markt auch zu erzielen sein oder reicht dazu der Blick des Gutachters in seine (scheinbar unrealistische) Glaskugel? Für die 30 Scheine gibt es leider keinen gebrauchten Insi, der meinem auch nur annähernd entspricht.


    Kennt jemand eventuell eine Definition „Wiederbeschaffungswert“?


    Mit Google bin ich leider auch nicht weitergekommen, unser Anwalt hält da komischerweise auch zurück ...


    Bin für Eure Hinweise/Tips dankbar

  • Der Restwert wurde mit 14,5 T€ ermittelt, den Gutachter hatten wir (leider) selbst beauftragt.

  • Hallo!


    Warum hält sich denn dein Anwalt zurück? Weiß er vielleicht, dass der Gutachter Recht hat? :huh:
    Gehe doch einfach mal auf die Seite von DAT und gebe dort deine Daten ein. Dann kannst du zumindest selber mal sehen, was dein Auto noch wert war. Wenn ich das auch noch richtig in Erinnerung habe, wird immer der Händler Einkaufspreis und der Händler Verkaufspreis angezeigt.


    Wie groß war denn der Unterschied zu den verfügbaren Autos mit gleicher Ausstattung und gleichen Km? Hatte ja auch schon mal geschrieben, dass sich 30.000 Euro nicht so schlecht anhört.


    Definition Wiederbeschaffungswert findest du unter dem Begriff Wiederbeschaffungskosten. Es ist der DURCHSCHNITTLICHE Händlerverkaufspreis. Somit hilft dir die Eingabe bei DAT schon weiter.


    LG

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup:

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  • in der Regel macht das die Versicherung und nicht der Gutachter. Die Gutachter haben nur meist schon Händler im Gepäck, die aus dem wirtschaftlichen Totalschaden noch was raus ziehen wollen. Die Versicherung muss, wenn du keinen findest, am Markt real befindliche Fahrzeuge anbieten, die deinem entsprechen. Die können unter Umständen wohl in ganz DE verteilt sein und erst wenn sich nichts findet wird der Wert korrigiert. So ist die Information die ich darüber habe! Aber sei die auch im Klaren, bei Versicherungen funktioniert der Geldfluss meist immer nur in ihre Richtung reibungslos. Stell dich also auf Probleme ein und such dir schon mal einen Rechtsbeistand.
    Ich bin sehr verbissen und lasse mich nur sehr schwer abwimmeln, bin wie ein Kaugummi am Schuh den man nicht braucht, von daher habe ich das schon mit dem Gutachter regeln können. Hatte ihn gleich den Fahrzeugmarkt präsentiert und er hatte den Preis korrigiert, allerding kam der von der Versicherung und wird sicher auch ein bestimmten Handlungsfreiraum gehabt haben bzw. auch die Order Kosten zu drücken. Der Jeep den ich unkonventionell abgelegt hatte, fährt wieder in Sachsen-Anhalt rum.


    unfall_jeep_kj.jpg unfall_jeep_kj_1.jpg


    wirtschaftlicher_totalschaden_jeep_kj_18.03.2011.jpg

  • Also, ein 3/4 Jahr altes Auto mit 35000km (!) für 30k€ Wbw ist doch hervorragend. Auf Anhieb find ich da einen GSi, und sogar einen Vollausgestatteten. (Gut, 170Ps und doppelweiss, nicht jedermanns Sache).


    Es ist halt kein BI, aber muss es ja auch nicht sein, oder? Und ja, es sind keine Neuwägen. Das ist aber der Grund, warum ist eine so teuere Versicherung habe. Da bekomme ich bei Schadensfall immer den Kaufpreis erstattet... bis 3 Jahre nach EZ.

  • Also, ein 3/4 Jahr altes Auto mit 35000km (!) für 30k€ Wbw ist doch hervorragend. Auf Anhieb find ich da einen GSi, und sogar einen Vollausgestatteten. (Gut, 170Ps und doppelweiss, nicht jedermanns Sache).


    Es ist halt kein BI, aber muss es ja auch nicht sein, oder? Und ja, es sind keine Neuwägen. Das ist aber der Grund, warum ist eine so teuere Versicherung habe. Da bekomme ich bei Schadensfall immer den Kaufpreis erstattet... bis 3 Jahre nach EZ.

    Der Weiße hat zwar nicht volle Hütte (kein Flex Fahrwerk, keine elektrische Heckklappe), aber trotzdem ist der Preis in Ordnung.


    Zahlt denn deine Versicherung den Kaufpreis auch, wenn dir der Schaden zugeführt wird? Das Problem ist ja halt, dass die gegnerische Versicherung für die Schadensabwicklung zuständig ist und nicht seine eigene. :/

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup:

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